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Unsere BLZ & BIC
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Vereine

Vereine

Die Sparkasse Werra-Meißner unterstützt Vereine in der Region mit besonders fairen Leistungen. Wir sind Ihr Partner für Vereinsarbeit.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zu Vereinen 

 

Ob Kunst-, Kultur- oder Breitensport: Eine lebendige Vereinsvielfalt macht unsere Region noch ein Stückchen lebenswerter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt - die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.

Einfach und bequem finden Sie hier viele nützliche Informationen, unsere umfängliche FAQ-Liste und alle erforderlichen Anträge.

Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an vereine@spk-wm.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer 05651 306-306 zur Verfügung.

 

Darum ist ein Girokonto für Vereine wichtig

Ob Sportverein, Musikverein oder Förderverein – Wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Sparkasse Werra-Meißner unterstützt regionale Vereine mit einem Vereinskonto. Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile des dichten Sparkassen-Servicenetzes nutzen.

  • Buchungen z.B. Gutschrift einer Überweisung, SEPA-Lastschriften mit IBAN in Euro
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Geld abheben an über 23.600 Geldautomaten in Deutschland
  • Online-Banking: bankgeschäfte digital erledigen
  • Umfassender Kontoservice
  • Ein zuverlässiger Partner, der den Werten der Sparkasssen Finanzgruppe verpflichtet ist
Alle Anträge für Vereine

Alle Anträge für Vereine

Kontovollmacht einrichten und löschen

 

  • Weiteren Personen eine Verfügungsberechtigung zu einem Vereinsgirokonto erteilen
  • Löschung von verfügungsberechtigten Personen

Änderungen im Vorstand mitteilen

 

  • Im Vorstand gab es eine rechtliche Änderung
  • Einrichtung einer neuen Vertretungsberechtigung
  • Bestehende Vertretungsberechtigung

Elektronischer Kontoauszug beantragen

 

  • Kostenfreies Postfach im Online-Banking
  • Jederzeit alle Dokumente im Blick
  • Hohe Sicherheit mit Sparkassen-Login

Lastschrifteinszug beantragen

 

  • Automatisierter Einzug von Lastschriften
  • Hohe Planungssicherheit

Vereinskonto eröffnen

 

  • Ihr Verein benötigt ein neues Girokonto
  • Zahlungsverkehr, Verwaltung der Mitgliedbeiträge uvm.

Sonstige Anliegen

 

  • Einfach Termin oder Rückruf vereinbaren
  • Wir finden die passende Lösung für Sie
FAQ

Fragen und Antworten

Warum soll ein Verein ein Girokonto haben?

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Werra-Meißner bietet Ihnen mit dem Giro Verein Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können per Online-Banking oder in der Geschäftsstelle vor Ort abgewickelt werden.   

Für welche Vereine führt die Sparkasse Werra-Meißner Vereinsgirokonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Ein Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann das Konto dennoch eröffnet werden?

Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich. Vor Eintragung in das Vereinsregister kann lediglich ein Konto auf alle Namen der Vorstandsmitglieder, also auf die Privatpersonen eröffnet werden. Zur Eröffnung ist als Legitimationsdokument das Gründungsprotokoll einzureichen.

Wie hoch sind die Entgelte für ein Vereinskonto?

Speziell für Vereine bieten wir ein spezielles Girokonto für Vereine ab mtl. 1,90 Euro an. 

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Von einem eingetragenen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Vereinsregisterauszug
  • Transparenzregisterauszug
  • Satzung
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • Geschäftsordnung
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter bzw. Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen

Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Satzung / Statuten mit Beschreibung des von den Mitgliedern gemeinsam verfolgten Ziels
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung 
  • aktuelles Wahlprotokoll 
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter bzw. Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen
Welche Unterlagen und Verträge bekommen Sie von der Sparkasse zu geschickt und welche davon müssen unterschrieben an die Sparkasse zurück geschickt werden?

Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, dann ist entweder der Vertretungsberechtigte oder aber die von ihm bevollmächtigte Person gemeint.

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Sparkasse:Diese bitte ausdrucken und unterschrieben an die Sparkasse zurücksenden.
GirovertragKontoinhaber
UnterschriftskarteUnterschriften jeweils neben dem Namen; sollte der Sparkasse eine virtuelle Unterschrift vorliegen, dann reicht der Vermerk v.U.; sowie  unten neben dem Datum der Kontoinhaber.
Antrag Sparkassen-Card (sofern eine neue Karte bestellt wurde)Karteninhaber und Kontoinhaber
Online-Banking-Vertrag (sofern ein neuer Vertrag vereinbart wird, bzw. eine Änderung an einem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde)Der Online-Banking Teilnehmer bitte zweimal, einmal für den
Erhalt der Eröffnungs-PIN und einmal für den eigentlichen Vertrag, sowie der Kontoinhaber.
Informationsbogen EinlagensicherungKontoinhaber

Des Weiteren erhalten Sie alle rechtlich notwendigen Informationen und Bedingungen. Diese sind für Ihre Unterlagen bestimmt und müssen nicht an uns zurück geschickt werden.

Wie funktioniert die einmalige Legitimationsprüfung für Vertretungsberechtigte oder Verfügungsberechtigte des Vereins?

Besuch in einer unserer Beratungs-Center:

  • Wir benötigen ihren Personalausweis oder Reisepass im Original und Ihre Steuer-Identifikationsnummer

Online-Identitätsprüfung

  • Schnell und sicher Identität online nachweisen
  • Unabhängig von Filial-Öffnungszeiten
Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Sie können uns Änderungen im Vorstand über den Online-Antrag "Vertretungsberechtigung ändern" mitteilen. Der aktuelle Vereinsregisterauszug dient als Nachweis für die Änderung der Vertretungsberechtigung.

Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?

Ja, dazu empfehlen wir unsere App Sparkasse.

Was ist, wenn es noch keinen Online-Banking-Vertrag gibt oder ein bestehender Vertrag nicht mehr aktiv ist?

Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen für das erste Konto senden wir Ihnen per Post zu. Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das elektronische Postfach ein. 

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.  

Welche Legitimationsverfahren stehen für das Online-Banking zur Verfügung?

Online-Banking mit chipTan

Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des  Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann Sparkassen-Shop erworben werden. 

Online-Banking mit pushTan

Es wird die pushTan-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen Shop heruntergeladen werden.

Benötige ich für jedes Konto eine eigene Karte, wenn ich mich für Online-Banking mit chipTAN entscheide?

Nein, für das chipTAN-Verfahren ist eine Sparkassen-Card für beliebig viele Konten ausreichend.

Wie funktioniert die Einrichtung der App Sparkasse?

Hilfestellungen zur Einrichtung finden Sie hier:

pushTan App jetzt einrichten

Einrichtung mit chipTan

Erkennt das Finanzamt den elektronischen Kontoauszug in Form einer PDF-Datei an?

Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun und wer muss seitens des Vereins unterschreiben?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

Wo finde ich gesetzliche Regelungen zu Vereinen?

Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.

Welche Rechtsformen von Vereinen gibt es?

Es wird zwischen einem rechtsfähigen Verein und einem nicht rechtsfähigen Verein unterschieden. Der rechtsfähige Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Ein Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch:

1. die Zweckausrichtung auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (staatliche Verleihung) oder

2. bei nicht vorliegendem wirtschaftlichen Zweck durch Eintragung in das Vereinsregister (eingetragener Verein (e.V.)).

Der eingetragene Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen für seine Verbindlichkeiten.

Bei einem nicht rechtsfähigen Verein handelt es sich ebenfalls um einen Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Der Unterschied zum rechtsfähigen Verein besteht darin, dass ein nicht rechtsfähiger Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist und somit keine eigene Rechtsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied oder sonstige für den nicht eingetragenen Verein handelnde Personen für Rechtsgeschäfte persönlich haften. Nicht rechtsfähige Vereine sind z.B. Gewerkschaften, Wähler- und Studentenvereinigungen und katholische Orden.

Wer vertritt den Verein im Außenverhältnis gegenüber der Bank?

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist als juristische Person selbst handlungsunfähig und kann als solche nicht im Rechtsverkehr auftreten. Für ihn handeln vertretungsberechtigte Organe des Vereins und damit natürliche Personen. Grundsätzlich wird der Verein durch den Vorstand nach § 26 BGB im Außenverhältnis vertreten. Beschränkungen sind nach  § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB möglich. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BGB). Deswegen wird der Vorstand auch in das Vereinsregister eingetragen, um sich im Rechtsverkehr durch die Eintragung im Vereinsregister auch legitimieren zu können. Andere Personen sind grundsätzlich nicht befugt, den Verein zu vertreten.

Bei der rechtlichen Gestaltung gibt es im Vereinsrecht grundsätzlich zwei Möglichkeiten, weiteren Personen Vertretungsbefugnis für das Außenverhältnis einzuräumen:

1. Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand bestimmte Personen mit Aufgaben im Verein betraut werden und für diesen Aufgabenkreis dann Vertretungsmacht im Außenverhältnis erhalten (sog. besondere Vertreter nach § 30 BGB). Diese werden in der  Regel dann auch in das Vereinsregister eingetragen.

2. Der Vorstand kann für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts für den Verein eine schriftliche Einzelvollmacht (§ 164 BGB) erteilen. Eine „Generalvollmacht“ ist im Vereinsrecht unzulässig. D. h. der Vorstand kann einem Abteilungsleiter für seine Abteilung, z. B. über die Geschäftsordnung, keine generelle Vertretungsregelung einräumen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Für alle Fragen rund um das Thema Vereine stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung. Alternativ steht Ihnen zu diesem Thema und zu allen anderen Finanzangelegenheiten Ihr Berater selbstverständlich gerne beratend zur Seite. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.

Bleiben Sie bestens informiert

Bleiben Sie auf dem Laufenden und bekommen frühzeitig Informationen zu Angeboten und Lösungen Ihrer Sparkasse oder zu Neuerungen der gesetzlichen Regelung.

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