Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Der Rundum-Schutz PLUS enthält einen Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz sowie Berufs-Rechtsschutz. Beispiele hierzu finden Sie unter Rundum-Schutz.
Zusätzlich übernimmt der Rundum-Schutz PLUS für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro – für einen Fall im Kalenderjahr.1
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter MEINRECHT.de.
Bereits ab einem versicherten Baustein im Privat-Rechtsschutz enthalten. Zugang zu allen Services erhalten Sie über MEINRECHT.de.
Regeln Sie Ihren Nachlass in nur wenigen Schritten. Der intelligente Testaments-Assistent leitet Sie mit einfachen Fragen zum fertigen Dokument.
Erstellen Sie schnell und bequem Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente (z. B. Patientenverfügungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten) online.
Die digitale Zeugnisprüfung analysiert innerhalb weniger Sekunden Ihr Arbeitszeugnis und hilft Ihnen bei der Interpretation.
Erkennen Sie sofort versteckte Fallen oder rechtswidrige Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden das Ergebnis der Prüfung als Download.
Lassen Sie einzelne Vertragsklauseln, beispielsweise Ihres noch nicht unterschriebenen Kaufvertrags, Arbeitsvertrags oder Mietvertrags, innerhalb von 48 Stunden anwaltlich prüfen.
Sie suchen Orientierung in der Rechtswelt: erfahrene Anwältinnen und Anwälte beantworten Ihre Anfragen – auch in nicht-versicherten Angelegenheiten. Kompetent, schriftlich und in Echtzeit.
Bleiben Sie mobil. Unter der 24/7-Notfall-Hotline 0211 536-3223 ist die ÖRAG für Sie da und übernehmen die Kosten für Pannenhilfe, Leihfahrrad oder Hotelübernachtung.
Die ÖRAG übernimmt im Schadensfall den Selbstbehalt für Haftpflichtschäden oder Kaskoschäden an Ihren Carsharing-Fahrzeugen. Wenden Sie sich an die 24/7-Notfall-Hotline unter 0211 536-3223.
Die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin ist – außer im Single-Rechtsschutz – mitversichert, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammen wohnen. Der gemeinsame amtliche Wohnsitz ist ausreichend. Wenn Sie allerdings nur den Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug als einzigen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, ist Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin hier nur als berechtigte Fahrerin oder berechtigter Fahrer mitversichert.
Gerne empfiehlt Ihnen MEINRECHT eine Anwältin oder einen Anwalt in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich gerne an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. Denn Sie genießen die freie Anwaltswahl.
Wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall um 150 Euro.
Ja. Im Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug sind nur Sie und das von Ihnen angegebene Fahrzeug versichert. Die ÖRAG empfiehlt hier den Abschluss des Mehrfahrzeug-Rechtsschutzes oder einer Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz. So sind alle auf Sie, Ihre (Ehe-)Partnerin oder Ihren (Ehe-)Partner, Ihre mitversicherten Kinder und weitere mitversicherte Personen in Ihrem Haushalt zugelassenen Fahrzeuge (Auto, Motorräder und Mofas) versichert.5 In der Kombination Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz ist auch der private Lebensbereich für Sie und Ihre Familie abgesichert.
Ihre minderjährigen Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Ihre volljährigen Kinder sind bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mitversichert, wenn Sie unverheiratet sind oder nicht in einer Lebenspartnerschaft leben. Wenn Sie den Single-Rechtsschutz abgeschlossen haben, sind nur Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer versichert.
Für den Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie nur den Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug abgeschlossen haben, sind Ihre Kinder unter den oben genannten Voraussetzungen nur als berechtigte Fahrerinnen oder Fahrer dieses Kraftfahrzeugs mitversichert.
Auf Wunsch vermittelt Sie unser Rechtsservice MEINRECHT an eine Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung.2 Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. Und immer ohne Selbstbeteiligung. Mit MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter 0211 529-5555 oder online unter MEINRECHT.de. Dort finden Sie übrigens zahlreiche digitale Serviceleistungen zur schnellen Selbsthilfe inklusive Formularvorlagen und Ratgeber.
Die Deckungssumme ist unbegrenzt.
Ihr Rechtsschutz gilt für alle Auslandsaufenthalte bis zwei Jahre.
1Gilt für alle Fälle, die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bearbeitet werden können. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit eintreten.
2Es handelt sich um eine telefonische Erstberatung für Rechtsangelegenheiten, die ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.
3Das Servicepaket ist bereits ab einem Baustein im Privat-Rechtsschutz inklusive.
4Je nach Verfügbarkeit des Anbieters.
5Außer im Single-Rechtsschutz.
Die Sparkasse Werra-Meißner wurde in dem „Private-Banking-Test 2026“ für ihre exzellente Beratungsqualität ausgezeichnet.
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